Kostenauflage beim Rückzug eines Strafantrages§ 48 Ziff. 3 StPO (NG 263.1). Kostenauflage beim Rückzug eines Strafantrages. Die im Entscheid des Obergerichts; Kassationsabteilung, vom 26. September 2001 zu § 48 Ziff. 1 StPO als massgebend erklärten Kriterien sind bei der Kostenverteilung nach Ziff. 3 nicht beachtlich.
Zuständige Instanz: Kassationsabteilung Zuständige Oberinstanz: Obergericht
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