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Regierungsrat verabschiedet Teilrevision des Wasserrechtsgesetzes zuhanden der Vernehmlassung

Die Kantonsregierung hat den Entwurf des Gesetzes über die Rechte am Wasser (Wasserrechtsgesetz) zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung sollen bei naturgefahrenbedingten Umsiedlungen von Gewerbebetrieben einvernehmliche Lösungen ermöglicht werden. Die Vernehmlassung endet am 3. September 2012.
Dokumente Medienmitteilung (pdf, 26.4 kB)


Datum des Geschäftes 21. Juni 2012