
Kantonaler Führungsstab
Die Organisation der Hilfe bei Schadenereignissen ist grundsätzlich Sache der Gemeinden. Der Kanton unterstützt die Gemeinden durch den Kantonalen Führungsstab. Bei Grossereignissen oder Ereignissen von grossem Ausmass ist die Koordination der im Einsatz stehenden Mittel notwendig. Wenn diese nicht mehr mit den normalen Mitteln der Verwaltung geführt werden können, übernehmen Teile oder der gesamte Kantonale Führungsstab die Einsatzführung. Die kantonale Notorganisation regelt den Aufbau der Führungs- und Einsatzorganisation auf kantonaler Stufe sowie deren Alarmierung. Die politische Verantwortung für die Bewältigung einer Katastrophe liegt beim Regierungsrat. Die Organisationsstruktur des kantonalen Führungsstabes gliedert sich modulartig in einen Führungsstab „UNO“, „DUE“ und in den Führungsstab „TRE“ (siehe Dokumente). Dokumente (siehe unten): Stand: 1. Mai 2008
Generelle Aufgaben des KFS 1) Vorbereitung
Einsatz Notorganisation / Modulsystem Dokument (siehe unten): Notorganisationsreglement Für den Vollzug der kantonalen Notstandsgesetzgebung hat der Regierungsrat gemäss § 23 der Notstandsverordnung die notwendigen Reglemente erlassen. Mit Beschluss Nr. 186 vom 2. März 2004 hat der Regierungsrat ein neues Notorganisationsreglement (inkl. Grundstrukturen und Pflichtenhefte) in Kraft gesetzt. Das Notorganisationsreglement regelt die Vorbereitung und den Einsatz der Notorganisation im Kanton Nidwalden (siehe Dokumente). Dokumente Gefahren und Risiken Der Risikokataster Nidwalden ist das Ergebnis einer umfassenden Gefahren- und Risikoanalyse für das Gebiet des Kantons Nidwalden und seiner Bevölkerung. Eine interne Arbeitsgruppe aus der Verwaltung identifizierte 32 Gefahrenszenarien, die für den Kanton Nidwalden relevante Auswirkungen haben können. Mit Unterstützung durch ein Fachbüro wurden die Szenarien bezüglich Eintretenswahrscheinlichkeit und Schadenausmass systematisch bewertet, verglichen und daraus die Risikogrössen abgeleitet. Bewaffnete, konventionell geführte Konflikte zwischen Grossstaaten mit direkten Auswirkungen auf die Schweiz und damit auch auf Nidwalden sind derzeit wenig wahrscheinlich. Im Vordergrund stehen vielmehr natur- und zivilisationsbedingte Ereignisse:
Im Kataster sind die Risiken zusammengestellt, evaluiert und mit Schutzzielen versehen. Die Schutzziele geben an, welche Risiken tragbar sind und welche nicht; welche Risiken akzeptiert werden, welche teilweise akzeptiert werden und welche nicht akzeptiert werden. Die Schutzziele umfassen heute summarische und interpretationsbedürftige Aussagen, die durch die verantwortlichen Fachinstanzen in der Folge fachlich konkretisiert werden müssen. In weiteren Schritten geht es nun darum, für die einzelnen Szenarien den aktuellen Schutzgrad bzw. allfälliges Schutzdefizit zu ermitteln und jene möglichen Massnahmen zu evaluieren, die nötig sind, damit die obigen Schutzziele erfüllt werden können. In der Folge können die definitiven Detailstrukturen und Dimensionen der Partner des Bevölkerungsschutzes abgeleitet werden. Es wird sich auch zeigen, welchen Schwergewichten der kantonalen Sicherheitspolitik in baulicher, organisatorischer, präventiver und interventionsmässiger Art in den nächsten Jahren besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Bedeutung des Risikokatasters darin liegt, dass
Umsetzung Risikokataster / Notfallplanung
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