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Tankanlagen - Kontrollen

Zuständige Direktion: Landwirtschafts- und Umweltdirektion
Zuständige Amtsstelle: Amt für Umwelt
Verantwortlich: Moser, Marcel

Tankanlagen und deren Sicherheitseinrichtungen aus Beton oder Stahl (z.B. Schutzbauwerke oder Auffangwannen) müssen periodisch kontrolliert werden, da diese Anlageteile einer natürlichen Alterung unterliegen. Diese Kontrollen liegen nicht nur im Interesse des Gewässerschutzes, sondern auch der Inhaber/innen.
Eine Innenkontrolle mit Leerung und Reinigung, mindestens alle 10 Jahre, ist bei folgenden Tankanlagen erforderlich:

Erdverlegte einwandige Tanks (auch solche mit Leckanzeigesystem)
Erdverlegte doppelwandige Tanks ohne Überwachung mit einem Leckanzeigesystem
Stehtanks ohne Schutzbauwerk oder ohne überwachten Boden
Tanks mit fehlenden Mindestabständen.

Eine Sichtkontrolle bzw. Zustandskontrolle, mindestens alle 10 Jahre, ist für alle bewilligungspflichtigen Tankanlagen erforderlich. Diese Kontrolle beinhaltet die Überprüfung des Tanks, der Auffangwanne sowie der Leitungen auf Dichtheit. Die Druckausgleichsleitung und der Fühler der Abfüllsicherung müssen einer Funktionskontrolle zu unterzogen werden. Eine Innenreinigung des Tanks ist freiwillig, jedoch zu empfehlen.

Thembezogene Links
Bewilligungs- und Meldepflicht
Pflichten von Inhabern und Inhaberinnen
Verband für Gewässerschutz und Tanksicherheit
Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute

Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
Tankportal


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