
Luft - Feuerungskontrolle
Zuständige Direktion: Landwirtschafts- und Umweltdirektion
Zuständige Amtsstelle: Amt für Umwelt Verantwortlich: Zumbühl, Angela Überall wo Öl, Gas oder Holz verbrannt wird, entstehen Abgase. Diese Abgase enthalten neben CO<sub>2</sub> und Wasser auch Schadstoffe wie Kohlenmonoxid, Stickoxide und Feinstaub. Holzfeuerungen verursachen ein Mehrfaches an Feinstaub als sämtliche Öl- und Gasheizungen und werden während der bezüglich Feinstaub kritischen kalten Jahreszeit betrieben. Ihre Emissionen fallen primär im Siedlungsraum an. Der Beitrag der Holzfeuerungen zur lokalen Feinstaubbelastung kann deshalb im Winter deutlich höher sein als im Jahresdurchschnitt in der Schweiz. Ziel der Feuerungskontrolle bei allen Feuerungsanlagen ist ein schadstoffarmer und wirtschaftlicher Betrieb, dabei müssen anlagenspezifische Anforderungen definiert und überprüft werden. Die Kontrolle bei Öl- und Gasfeuerungen besteht seit Jahren und hat zu einer deutlichen Reduktion der Luftbelastung im Siedlungsraum beigetragen. Mit der Ausdehnung der Feuerungskontrolle auf die kleinen Holzfeuerungen konnte die Luftbelastung noch weiter reduziert werden. So werden heute in den kleinen Holzfeuerungen massiv weniger Abfälle und verbotene Holzmaterialien verbrannt als noch vor ein paar Jahren. Die Kontrolle der kleinen Holzfeuerungen wird deshalb von vielen begrüsst, weil damit auch Nachbarschaftskonflikte wegen Rauch- und Geruchsbelästigungen vermindert werden. Die Kontrollen der gewerblichen und industriellen Anlagen sowie aller grösseren Feuerungen (Holz ab 70 kW, Öl und Gas ab 350 kW) erfolgen ebenfalls direkt durch das Amt für Umwelt. Themenbezogene Links:
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