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Stoffe - Lagerung von gefährlichen Stoffen

Zuständige Direktion: Landwirtschafts- und Umweltdirektion
Zuständige Amtsstelle: Amt für Umwelt
Verantwortlich: Leu, Hans Rudolf

Chemisch-technische Produkte und Abfälle werden in Unternehmen fast aller Branchen und in den unterschiedlichsten Mengen gelagert. Die fachgerechte Lagerung von gefährlichen Stoffen verlangt von den verantwortlichen Mitarbeitern in den Betrieben daher ein grosses und breites Fachwissen.

Praxis-Leitfaden
Der Leitfaden „Lagerung von gefährlichen Stoffen“ ist eine Orientierungshilfe, damit alle relevanten Punkte (rechtliche, bauliche, sicherheitstechnische und organisatorische) bei der Konzeption und beim Betrieb eines Lagers von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen berücksichtigt werden. Er behandelt die Lagerung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (fest, flüssig und gasförmig) in Verpackungen wie z.B. Fässern, Flaschen und Säcken. Die Erarbeitung des Leitfadens wurde vom Kanton Nidwalden unterstützt.

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