
Kommunales Richtplanverfahren
Zuständige Direktion: Baudirektion
Zuständige Amtsstelle: Amt für Raumentwicklung Verantwortlich: Zumbühl, Beat Kommunale Richtpläne und die zugehörigen Vorschriften bedürfen der abschliessenden Genehmigung durch den Regierungsrat. Das Amt für Raumentwicklung führt die Rechts- und Zweckmässigkeitsprüfung der kommunalen Richtplanungen unter Berücksichtigung behördeninterner Mitberichte durch.
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