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Kommunales Richtplanverfahren

Zuständige Direktion: Baudirektion
Zuständige Amtsstelle: Amt für Raumentwicklung
Verantwortlich: Zumbühl, Beat

Kommunale Richtpläne und die zugehörigen Vorschriften bedürfen der abschliessenden Genehmigung durch den Regierungsrat.
Das Amt für Raumentwicklung führt die Rechts- und Zweckmässigkeitsprüfung der kommunalen Richtplanungen unter Berücksichtigung behördeninterner Mitberichte durch.

Dokumente Kommunales_Richtplanverfahren.pdf (pdf, 25.3 kB)

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