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Bebauungsplanverfahren

Zuständige Direktion: Baudirektion
Zuständige Amtsstelle: Amt für Raumentwicklung
Verantwortlich: Zumbühl, Beat

Bebauungspläne und die zugehörigen Vorschriften bedürfen der abschliessenden Genehmigung durch den Regierungsrat.
Das Amt für Raumentwicklung führt die Rechts- und Zweckmässigkeitsprüfung der Bebauungspläne unter Berücksichtigung behördeninterner Mitberichte durch.

Dokumente Bebauuungsplanverfahren.pdf (pdf, 25.3 kB)

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