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Bildungsbewilligung

Zuständige Direktion: Bildungsdirektion
Zuständige Amtsstelle: Lehraufsicht
Verantwortlich: Ehliger, Jürg

Herzlichen Dank für Ihr Interesse, in die berufliche Grundbildung einzusteigen.
Die folgende Checkliste zeigt Ihnen auf wie Sie vom Betrieb zum Lehrbetrieb werden:

10 Schritte zum Lehrbetrieb

1. Motivation
Betriebsintern abklären, ob die 5 guten Gründe für die Ausbildung von Lernenden eine genügende Motivation für eine Ausbildungstätigkeit darstellen.

2. Berufsauswahl
In welchem Beruf kann ausgebildet werden? Grundinformationen liefern die einzelnen Verordnungen über die berufliche Grundbildung oder Ausbildungsreglemente sowie die Berufsbeschreibungen.

3. Ausbildungsplatz oder Ausbildungsplätze
Geeignete Ausbildungsplätze (Arbeitsplätze) im Betrieb abklären

4. Fragen
Auftauchende Fragen mit einem Prüfungsexperten, einem Verbandsmitglied, dem Berufsbildungsamt oder einem erfahrenen Lehrbetrieb klären.

5. Bildungsbewilligung
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, stellen sie dem kantonale Amt für Berufsbildung Antrag für die Erteilung einer Bildungsbewilligung.

6. Lehrlingsselektion
Ein Lehrstellenprofil erstellen und Lernende rekrutieren. Die Suche kann über den kantonalen Lehrstellennachweis, über Internet, per Inserat oder über einen Aushang am Firmensitz erfolgen.

7. Ausbildung eines Berufsbildner oder einer Berufsbilnerin
Die Firma bestimmt die verantwortliche Person für die Ausbildung und meldet diese für einen Kurs für Berufsbildner/innen an.

8. Ausbildungsplanung
Mit Hilfe der Verordnung über die berufliche Grundbildung und dem entsprechenden Bildungplan oder dem Ausbildungsreglement und dem entsprechenden Modelllehrgang erstellen Sie ein betriebliches Ausbildungsprogramm.

9. Lehrvertrag
Die Lehrvertragspartner unterzeichnen den Lehrvertrag und lassen ihn durch das kantonale Amt für Berufsbildung genehmigen.

10. Schulanmeldung
Der Lehrbetrieb meldet die Lernenden bei der entsprechenden Berufsfachschule an, dies hat in der Regel bis Ende Mai zu erfolgen.

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