Die Anwalts- und Beurkundungskommission besteht aus 5 Mitgliedern und dem Kommissions-sekretariat.
Die Anwaltskommission ist die Aufsichtsbehörde über die im Kanton Nidwalden forensisch tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Sie hat folgende Aufgaben:
Führung des kantonalen Anwaltsregisters und der öffentlichen Liste gemäss BGFA
Durchführung und Entscheide in Aufsichts- und Disziplinarverfahren
Befreiung vom Berufsgeheimnis
Erteilung der Praktikantenbewilligung
Abnahme der Anwaltprüfung und Erteilung des Anwaltspatentes
Abnahme der Eignungsprüfung nach Art. 31 BGFA und Führung des Eignungsgespräches nach Art. 32 BGFA
Entscheid über den Registereintrag
Veranlassung der nach dem kantonalen Anwaltsgesetz oder dem BGFA erforderlichen Veröffentlichungen im Amtsblatt
alle weiteren Entscheide im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, soweit sie nicht ausdrücklich einer anderen Instanz übertragen sind.
Die Beurkundungskommission ist die Aufsichtsbehörde über die im Kanton Nidwalden tätigen Urkundspersonen. Sie hat folgende Aufgaben:
Abnahme der Beurkundungsprüfung und Erteilung des kantonalen Befähigungsausweises als Urkundsperson
Führung des Registers über die ausgestellten Befähigungsausweise
Durchführung und Entscheide in Disziplinarverfahren
Ausübung der jährlichen Kontrolle bei den Urkundspersonen über die von ihnen durchgeführten Beurkundungen
Abgabe der Beurkundungsstempel und Führung eines Verzeichnisses über deren Bezug