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Anwalts- und Beurkundungskommission

Verantwortlich: Baumgartner, Stefan

Die Anwalts- und Beurkundungskommission besteht aus 5 Mitgliedern und dem Kommissions-sekretariat.

 

Die Anwaltskommission ist die Aufsichtsbehörde über die im Kanton Nidwalden forensisch tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Sie hat folgende Aufgaben:


  • Führung des kantonalen Anwaltsregisters und der öffentlichen Liste gemäss BGFA
  • Durchführung und Entscheide in Aufsichts- und Disziplinarverfahren
  • Befreiung vom Berufsgeheimnis
  • Erteilung der Praktikantenbewilligung
  • Abnahme der Anwaltprüfung und Erteilung des Anwaltspatentes
  • Abnahme der Eignungsprüfung nach Art. 31 BGFA und Führung des Eignungsgespräches nach Art. 32 BGFA
  • Entscheid über den Registereintrag
  • Veranlassung der nach dem kantonalen Anwaltsgesetz oder dem BGFA erforderlichen Veröffentlichungen im Amtsblatt
  • alle weiteren Entscheide im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, soweit sie nicht ausdrücklich einer anderen Instanz übertragen sind.

Die Beurkundungskommission ist die Aufsichtsbehörde über die im Kanton Nidwalden tätigen Urkundspersonen. Sie hat folgende Aufgaben:


  • Abnahme der Beurkundungsprüfung und Erteilung des kantonalen Befähigungsausweises als Urkundsperson
  • Führung des Registers über die ausgestellten Befähigungsausweise
  • Durchführung und Entscheide in Disziplinarverfahren
  • Ausübung der jährlichen Kontrolle bei den Urkundspersonen über die von ihnen durchgeführten Beurkundungen
  • Abgabe der Beurkundungsstempel und Führung eines Verzeichnisses über deren Bezug
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