
Betreibungsbegehren
Zuständige Direktion: Volkswirtschaftsdirektion
Zuständige Amtsstelle: Betreibungs- und Konkursamt Verantwortlich: Abächerli, Daniel Das Begehren des Gläubigers ist schriftlich beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners einzureichen. Bei einer Grundpfandbetreibung ist das Begehren dem Betreibungsamt einzureichen, wo das Grundstück liegt. Bitte beachten Sie:
Weitere Informationen finden Sie im Art. 67 SchKG.
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