
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Kanton
Zuständige Direktion: Finanzdirektion
Zuständige Amtsstelle: Personalamt Verantwortlich: Schäfle, Michael
Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz tangieren elementarste Interessen der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers: Es geht um Gesundheit und körperliche Integrität. Mitarbeitende haben deshalb in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit von Gesetzes wegen Anspruch auf Information und Mitsprache. Im Zusammenhang mit der Verantwortung des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitenden im Bereich Gesundheitsschutz hat der Kanton an verschiedenen Orten in Stans öffentlich zugängliche Defibrillatoren installieren lassen. Die genauen Standorte sind auf dem unten angefügten Dokument ersichtlich. Dieser Instruktionsfilm demonstriert die Anwendung unserer Defibrillatoren.
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