
Bürgerrecht / Staatsangehörigkeit der Eheleute
Zuständige Amtsstelle: Zivilstandsamt
Welches Bürgerrecht haben die Eheleute und ihre Kinder? Die Heirat hat keinen Einfluss auf Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts. Besitzen weder Mutter noch Vater das Schweizer Bürgerrecht, entscheiden die Heimatstaaten über den Erwerb der jeweiligen Staatsangehörigkeit. Die ausländischen Vertretungen in der Schweiz geben gerne Auskunft.
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