Ordentliche Namensänderung
Zuständige Direktion: Justiz- und Sicherheitsdirektion Zuständige Amtsstelle: Amt für Justiz Zuständiger Bereich: Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst Sie möchten Ihren Familien- oder Vornamen ändern? Namensänderungen für im Kanton Nidwalden wohnhafte Personen werden vom Regierungsrat bewilligt, wenn achtenswerte Gründe vorliegen. Bitte erkundigen Sie sich über den genauen Ablauf und die notwendigen Unterlagen beim: Amt für Justiz, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans, Tel. 041 618 44 81, Fax 041 618 44 87,
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