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Schiesswesen ausser Dienst

Zuständige Direktion: Justiz- und Sicherheitsdirektion
Zuständige Amtsstelle: Abteilung Militär
Verantwortlich: Walther, Erika

Wo erfülle ich die obligatorische Bundesübung?

In einem anerkannten Schiessverein oder im Nachschiesskurs.


Was nehme ich zur Erfüllung der Schiesspflicht mit?


  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
  • Dienstbüchlein
  • Schiessbüchlein oder miilitärischer Leistungsausweis
  • Amtlicher Ausweis
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
  • Persönlicher Gehörschutz
Sollte die schriftliche Aufforderung des HEER verloren gegangen sein, ist die erfüllte Schiesspflicht unbedingt ins Schiessbüchlein bzw den militärischen Leistungsausweis vom Schützenverein eintragen zu lassen.

Die Schiessdaten finden jeweils von April bis August statt. Der Nachschiesskurs wird anfangs November 2013 durchgeführt.
 
Neu können die Schiessdaten auch Online abgefragt werden: 
https://ssv-vva.esport.ch/p2plus/ssv/schiesstageabfragerec.asp?kanton=nw

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.he.admin.ch/internet/heer/de/home/themen/sat/schiessen/schiesspflicht.html

Dokumente Obligatorisches_Schiessen_2013.pdf (pdf, 1053.8 kB)
Schiesspflicht_2013.pdf (pdf, 160.6 kB)

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