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Kindergarten

Zuständige Direktion: Bildungsdirektion
Zuständige Amtsstelle: Amt für Volksschulen und Sport
Verantwortlich: Zihlmann, Eva

Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule. Der Besuch des Kindergartens ist im 1. Jahr freiwillig, im 2. Jahr obligatorisch. Jedes Kind, das am 30. Juni das vierte Altersjahr zurückgelegt hat, ist zum Besuch des Kindergartens berechtigt. Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Altersjahr vollenden, treten obligatorisch in das 2. Jahr des Kindergartens ein.

Eintrittsalter für Kinder der Schulgemeinde Hergiswil in das Pilotprojekt Grundstufe
Kinder, welche bis zum 30. Juni das vierte Altersjahr erreicht haben, können im August in das erste Grundstufenjahr eintreten. Der Besuch des ersten Grundstufenjahres ist freiwillig.

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