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Lärm - Eisenbahn

Zuständige Direktion: Landwirtschafts- und Umweltdirektion
Zuständige Amtsstelle: Amt für Umwelt
Verantwortlich: Bucher, Katrin

Eisenbahnlinie in Nidwalden
Hergiswil - Stansstad - Stans - Oberdorf - Dallenwil - Wolfenschiessen

Sanierungen bei der Eisenbahn
Die Lärmsanierung der Zentralbahn ist bis spätestens 2015 durchzuführen.

Zuständigkeiten
Amt für UmweltFachstelle, Auskünfte
ZentralbahnKataster, Sanierungen, Kontrollen
BundBundesamt für Verkehr (BAV): Verfügungen, Erleichterungen

Themenbezogene Links
BAV - Emissionsplan 2015
BAV - Lärmsanierungen Schweizer Eisenbahnen

Gesetzliche Grundlagen
Anhang 4 LSV: Grenzwerte Eisenbahnlärm
Verordnung über die Lärmsanierung von Eisenbahnen (VLE)

Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
BAV - Lärmsanierung der Eisenbahn - Rückerstattung vorfinanzierter Schallschutzfenster

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