
Erwerbsersatzordnung
Zuständige Amtsstelle: Ausgleichskasse Nidwalden / IV-Stelle Nidwalden
Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen haben in der Schweiz oder im Ausland wohnende Personen, die
Die Dienstleistenden erhalten von den Rechnungsführern bzw. der Vollzugsstelle für jeden Dienst eine Meldekarte über die geleisteten Diensttage und leiten sie vollständig ausgefüllt weiter an die zuständige Ausgleichskasse. Ohne Meldekarte wird keine Entschädigung ausgerichtet. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Ausgleichskasse Nidwalden Stansstaderstrasse 88 6370 Stans Telefon: 041 618 51 00 Telefax: 041 618 51 01 E-Mail: info@aknw.ch Homepage: www.aknw.ch Öffnungszeiten: Montag-Freitag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr Die Ausgleichskasse Nidwalden ist eine selbständige, öffentlich rechtliche Anstalt mit Sitz in Stans.
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