
Kulturförderung
Zuständige Direktion: Bildungsdirektion
Zuständige Amtsstelle: Amt für Kultur Verantwortlich: Zollinger, Stefan Kulturförderung In den Bereichen bildende Kunst, Musik, Literatur, Film, Theater und Tanz können Unterstützungsgesuche an das Amt für Kultur geschickt werden. Die kantonale Kulturkommission prüft die Gesuche und entscheidet, ob und mit welchem Betrag das Gesuch unterstützt wird. Eingabeberechtigung Eingabeberechtigt sind Nidwaldner Kultur- und Kunstschaffende (primär ist der Wohnsitz massgebend) oder Kultur- und Kunstschaffende, die ein Projekt mit direktem Bezug zum Kanton Nidwalden vorweisen. Inhalt des Gesuchs Projektbeschrieb, Projektbeteiligte, Budget, Finanzierungsplan (private, kommunale und kantonale Beteiligungen). Förderungskriterien Die Förderkriterien der kantonalen Kulturkommission sind in der Broschüre "Kriterien zur Beurteilung von Beitragsgesuchen" und im "Leitbild Kulturpolitik beschrieben. Abgabetermine Die Kulturkommission tagt an folgenden Tagen: 12. Dezember 2012 20. Februar 2013 27. März 2013 15. Mai 2013 26. Juni 2013 Die Gesuche müssen spätestens 3 Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin eintreffen und dieser Sitzungstermin muss mindestens 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung liegen. Wir bitten Sie, diese Eingabefristen zu beachten. Bei Werbemitteln, Publikationen und Sponsorentafeln ist das Logo der kantonalen Kulturförderung anzubringen.
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