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Kulturförderung

Zuständige Direktion: Bildungsdirektion
Zuständige Amtsstelle: Amt für Kultur
Verantwortlich: Zollinger, Stefan

Kulturförderung

In den Bereichen bildende Kunst, Musik, Literatur, Film, Theater und Tanz können Unterstützungsgesuche an das Amt für Kultur geschickt werden. Die kantonale Kulturkommission prüft die Gesuche und entscheidet, ob und mit welchem Betrag das Gesuch unterstützt wird.

Eingabeberechtigung
Eingabeberechtigt sind Nidwaldner Kultur- und Kunstschaffende (primär ist der Wohnsitz massgebend) oder Kultur- und Kunstschaffende, die ein Projekt mit direktem Bezug zum Kanton Nidwalden vorweisen.

Inhalt des Gesuchs
Projektbeschrieb, Projektbeteiligte, Budget, Finanzierungsplan (private, kommunale und kantonale Beteiligungen).

Förderungskriterien
Die Förderkriterien der kantonalen Kulturkommission sind in der Broschüre "Kriterien zur Beurteilung von Beitragsgesuchen" und im "Leitbild Kulturpolitik beschrieben.

Abgabetermine
Die Kulturkommission tagt an folgenden Tagen:

12. Dezember 2012
20. Februar 2013
27. März 2013
15. Mai 2013
26. Juni 2013

Die Gesuche müssen spätestens 3 Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin eintreffen und dieser Sitzungstermin muss mindestens 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung liegen.
Wir bitten Sie, diese Eingabefristen zu beachten.

Bei Werbemitteln, Publikationen und Sponsorentafeln ist das Logo der kantonalen Kulturförderung anzubringen.
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