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Provisorischer Pass

Zuständige Amtsstelle: Amt für Justiz
Verantwortlich: Passbüro,

Provisorischer Pass

In dringenden Fällen, wenn die Frist für einen ordentlichen Pass nicht ausreicht,   kann ein provisorischer Pass ausgestellt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von maximal 12 Monaten und wird in der Regel bei der Wiedereinreise in der Schweiz am Flughafen eingezogen. Erfolgt die Einreise nicht an einem Schweizer Flughafen, ist der provisorische Pass spätestens bei der Beantragung des nächsten ordentlichen Ausweises dem Amt für Justiz zurückzugegeben.

Für die Erfassung des Gesichtsbildes ist zwingend eine Voranmeldung mit Terminreservation notwendig. Die Anmeldung kann telefonisch unter 041 618 44 70 / 71 oder im Internet unter www.schweizerpass.ch erfolgen. Die Erfassung des Gesichtsbildes wird direkt durch das Amt für Justiz, Passbüro, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, vor Ort vorgenommen. Die alten Ausweisdokumente oder eine Verlustmeldung einer schweizerischen Polizeidienststelle sind bei der persönlichen Vorsprache vorzulegen.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen zusammen mit mindestens einem Elternteil, beziehungsweise Inhaber der elterlichen Sorge, beim Amt für Justiz vorsprechen.

Der provisorische Pass wird nach der Erfassung des Gesichtbildes direkt durch das Amt für Justiz, Passbüro, ausgedruckt. Da der provisorische Pass keine biometrischen Daten enthält, ist eine Visumsfreie Einreise in die USA nicht möglich. 
 
Gebühren und GültigkeitGebührenGültigkeit
Provisorischer PassFr. 100.00max. 12 Monate


Die Gebühren für die ordentlichen Ausweise sind bei der persönlichen Vorsprache zu bezahlen.

Weitere Informationen zum Schweizerpass

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