Wirtschaftsförderung
Die Wirtschaftsförderung Nidwalden ist die neutrale Kontaktstelle für alle Wirtschaftsfragen und Koordinatorin für alle Beteiligten im wirtschaft- lichen Netzwerk.
Handelsregister
Das Handelsregister ist ein wichtiges Zentrum bei der Gründung eines Unternehmens. Es dient der Konstituierung und der Identifikation von Rechts- einheiten und bezweckt die Erfassung und Offen- legung handels- und gesellschaftsrechtlich relevanter Tatsachen.
Bewilligungen
Für die Erteilung diverser Bewilligungen kann unter der Rubrik Online-Dienste das entsprechende Gesuchsformular heruntergeladen werden.
Produktsicherheit und Konsumentenschutz
Wer ein Produkt in Verkehr bringt, muss nachweisen können, dass es die grundlegenden Sicher- heits- und Gesundheits- anforderungen erfüllt. Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit gibt Auskunft. Die Preisbe- kanntgabeverordnung regelt zum Schutz der Konsumenten die Preisanschrift für Waren.
Rechtsform
Das Handelsregisteramt trägt diverse Rechtsein- heiten im Handelsregister ein: Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen und spezielle Rechtsformen.
Arbeitsrecht
Der Kanton berät Arbeit- geber und Arbeitnehmer in Fragen der Anwendung des Arbeitsgesetzes und der Verordnungen. Das Arbeitsamt gibt soweit als möglich Auskünfte über das gesamte Arbeitsrecht.
Steuern
Nidwalden gehört zu den drei steuergünstigsten Kantonen der Schweiz. Kerngesunde Staats- finanzen und eine konsequente Haushalts- politik sind das Fundament des Erfolgsmodells Nidwalden.
Interessenvertretung und Netzwerk
Die Wirtschaftsförderung Nidwalden hilft Ihnen bei der Vernetzung mit Ihrer Schlüsselbranche sowie mit Hochschulen und Forschungs- und In- novationszentren. Im weitern verschaffen wir Ihnen Zugang zu Ver- bänden, Organisationen, Netzwerken und profes- sionellen Beratern.








