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| Urnenstandort |
Die Urnenstandorte werden jeweils vier Wochen vor der Abstimmung im Amtsblatt publiziert. Sie sind auch auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt. |
| Urnen Öffnungszeiten |
In Nidwalden sind die Urnen in den Gemeinden am Abstimmungssonntag jeweils von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet. |
| Hinweis |
An den Abstimmungssonntagen werden die Resultate der Gemeinden sofort ins Internet gestellt. Erste Ergebnisse sind jeweils ab 11.30 Uhr abrufbar. Sie sind mit einem Link auf der Frontseite zu öffnen und werden als Zwischenergebnisse bezeichnet. Sobald alle Gemeinderesultate eingetroffen sind, wird das Ergebnis als Schlussergebnis betitelt. Abstimmungsinformationen für Blinde und Sehbehinderte Die kantonalen Abstimmungsbroschüren werden auch auf eine CD gesprochen. Sogenannte Daisy-Leser stellen die Daten strukturiert dar und lesen sie den Hörerinnen und Hörern vor. Informationen über Daisy-Leser finden Sie auf der Homepage der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte. |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Ihre Wohngemeinde ist für das Abstimmungsmaterial zuständig. Die Unterlagen werden spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag zugestellt. Sollten Sie die Unterlagen nicht erhalten haben, so melden Sie sich bitte bei Ihrer Wohngemeinde. |
| Brieflich abstimmen |
Die Anleitung für das briefliche Abstimmen finden Sie auf dem Zustellcouvert sowie auf dem Stimmrechtsausweis. |
| Kontakt |
staatskanzlei@nw.ch |
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