
RegierungsratDer Regierungsrat ist die oberste leitende, planende und vollziehende Behörde des Kantons. Die Sitzungen des Regierungsrates finden jeweils dienstags im Regierungsgebäude statt. Sie sind nicht öffentlich. Der Regierungsrat hat folgende Aufgaben. Strategische Führung Der Regierungsrat leitet, plant und koordiniert die Staatstätigkeit. Er legt die Zielsetzungen seiner Regierungstätigkeit fest, überprüft periodisch den Leistungsauftrag des Kantons und vertritt den Kanton nach innen und aussen. Leitung der Verwaltung Der Regierungsrat leitet die Verwaltung, bestimmt deren zweckmässige Organisation und stellt eine rechtmässige, bürgernahe und wirkungsvolle Verwaltungstätigkeit sicher. Rechtsetzung Der Regierungsrat leitet das Vorverfahren der Gesetzgebung. Er legt dem Landrat Entwürfe zu Verfassungsänderungen, Gesetzgebungserlassen und Beschlüssen vor und erlässt Vollzugsverordnungen. Vollzug und Rechtsprechung Der Regierungsrat vollzieht die Gesetzgebung und die Beschlüsse des Landrates. Er beschliesst über einmalige Ausgaben bis 200'000 Franken und wiederkehrende Ausgaben bis 40'000 Franken. Information Der Regierungsrat informiert regelmässig über seine Tätigkeit und die Arbeit der Verwaltung.
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