Legislaturprogramm und Jahresziele des Regierungsrates
Das Legislaturprogramm legt die strategischen Ziele und Leitlinien für die jeweilige Legislaturperiode fest. Gestützt auf das Legislaturprogramm unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat im Sinne einer detaillierten Planung die Jahreszielplanung. Der Landrat nimmt von der Jahreszielplanung Kenntnis. Er ist zuständig zur Jahreszielplanung Anmerkungen zu beschliessen.
Legislaturprogramm des Regierungsrates Jahresziele des Regierungsrates
|
| |
| |
|