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Eidgenössische Schätzungskommission



Die eidgenössischen Schätzungskommissionen sind die erstinstanzlichen Enteignungsgerichte (Spezialverwaltungsgerichte) für Enteignungen nach Bundesrecht. Enteignungen nach Bundesrecht werden nach dem Bundesgesetz über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (Enteignungsgesetz, EntG, SR 711) durchgeführt. Sie sind vorgesehen für Anlagen und Betriebe, die eine Konzession des Bundes benötigen, insbesondere: Eisenbahnanlagen, Nationalstrassen, Landesflughäfen, Militärische Bauten und Anlagen sowie Starkstromanlagen.



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