
Tripartite Arbeitsmarktkommission
Für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen bezüglich der Personenfreizügigkeit mit der EU/EFTA und der Kontrolle der Schwarzarbeit in den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden ist die Tripartite Arbeitsmarktkommission (TAK) zuständig. Die TAK-Vollzugsstelle mit Sitz im Kanton Uri nimmt den Vollzug in den Kantonen Uri, Obwalden und Nidwalden sowie im Kanton Schwyz wahr. Dokument: Organisationsschema der Tripartiten Arbeitsmarktkommission (TAK) Link: Schwarzarbeit
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