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Entstehung des Standes Nidwalden

 

Nach dem allmählichen Rückzug der Habsburger Landesherrschaft ab den 1330er Jahren wuchs Nidwalden mit der Zeit zu einem eigenständigen Territorium zusammen. Grundlage der Entwicklung waren das Reichsland Unterwalden und die Reichsvogtei Waldstätte, in denen das Tal erstmals in einem relativ einheitlichen Herrschaftsgebiet zusammengefasst war.

Gleichzeitig gewannen die reichen Grossbauern durch den landwirtschaftlichen Wandel (Ausbau der Grossviehzucht) grösseren politischen Einfluss. Um sich weitere Weidegebiete zu erschliessen, machten sie dem Kloster Engelberg und den verbliebenen Dienstadligen die Weiderechte streitig. So sind aus dieser Zeit verschiedene, zum Teil heftige Konflikte um Weideland und Holzschläge bekannt. 1382 eskalierte der Streit so weit, dass die führenden Dienstadelsfamilien aus Nidwalden verbannt wurden. Bis um 1400 lösten sich dann die grundherrlichen Dinghöfe vollends auf, und die Ürten traten an ihre Stelle: Lokalpolitik wurde fortan in den Ürten gemacht. Gleichzeitig werden die ersten Anzeichen eines eigenständigen Nidwaldner Staats sichtbar: Ab 1398 tauchen ein Rat und die Landsgemeinde in den Quellen auf, und ab 1400 ist ein sogenanntes Elfergericht mit Vertretern aus allen elf Ürten belegt.

Im 15. Jahrhundert konnten die Nidwaldner ihre Herrschaft auf Kosten des Klosters Engelberg erweitern, und 1417 erhielten sie mit dem Blutbann das Recht, Kapitalverbrechen zu bestrafen. Dennoch blieb die staatliche Ordnung insgesamt so schwach, dass Nidwalden zur Lösung innerer Konflikte regelmässig auf eidgenössische Schiedsgerichte angewiesen war. Erst mit der Expansion ins Tessin (zusammen mit Uri und Schwyz) und den französischen Soldpensionen festigte sich der Staat.

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