
Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft gliedert sich in die Oberstaatsanwältin oder den Oberstaatsanwalt, in die drei Abteilungen „Allgemeine Delikte“, „Wirtschaftsdelikte“ und „Jugendanwaltschaft“ sowie in die „Zentralen Dienste“. Die Oberstaatsanwältin oder der Oberstaatsanwalt, welche oder welcher gleichzeitig Oberjugendanwältin oder Oberjugendanwalt ist, leitet die Staatsanwaltschaft nach Massgabe der Gesetzgebung. Bei Bedarf stehen ihr oder ihm hinsichtlich der Leitungsfunktionen zwei Stellvertreter zur Seite. Die Abteilung I, Allgemeine Delikte, führt unter Vorbehalt der Zuständigkeit anderer Behörden sämtliche Strafverfahren, nationale sowie internationale Rechtshilfeverfahren und die nachträglichen richterlichen Verfahren gegen Erwachsene sowie juristische Personen durch. Die spezialisierte Abteilung II, Wirtschaftsdelikte, führt in den Gebieten der Kantone Obwalden, Nidwalden und Uri gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten vom 12. Oktober 2010 (NG 263.2) die ihr zugewiesenen Strafverfahren bei Wirtschaftsdelikten gemäss Art. 3 und bei Verfahren gemäss Art. 6 der Vereinbarung mitsamt den damit in Zusammenhang stehenden Rechtshilfeverfahren und nachträglichen richterlichen Verfahren durch. Sie steht den Strafverfolgungsbehörden der Vereinbarungskantone auch beratend zur Verfügung. Die Abteilung III, Jugendanwaltschaft, führt die Strafverfahren, Rechtshilfeverfahren und nachträglichen richterlichen Verfahren gegen Jugendliche durch. Sie ist zudem für den Vollzug von Strafen und Massnahmen bei Jugendlichen mitsamt den nachträglichen, nicht den Gerichten vorbehaltenen Vollzugsentscheiden verantwortlich. Der Pikettdienst ausserhalb der Bürozeiten wird in Jugendstrafsachen von den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Abteilung I geleistet. Die Zentralen Dienste setzen sich aus den grundsätzlich für die Abteilungen I und III tätigen Assistentinnen oder Assistenten der Staatsanwaltschaft und dem für die gesamte Staatsanwaltschaft tätigen Kanzleipersonal zusammen. Die Staatsanwaltschaft steht sowohl in fachlicher wie auch in administrativer Hinsicht unter der Aufsicht des Obergerichts (Verwaltungskommission). Weitergehende Informationen können Sie dem Reglement über die Staatsanwaltschaft (RüSTA) vom 23. Dezember 2010 entnehmen, welches Regelungen zur Detailorganisation, Geschäftszuteilung, den grundsätzlichen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Personen und Instanzen sowie zum Pikettdienst enthält.
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