
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Antwort zu dieser Frage finden Sie im Dokument «Oft gestellte Fragen zu TVD und Direktzahlungen». [Heiri Niederberger]
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind auf unserer Homepage unter den Dienstleistungen Direktzahlungen, Sömmerungsbeiträge sowie Ökologie in der Landwirtschaft zu finden. Im Weiteren finden Sie alle direktzahlungsrelevanten Rechtsgrundlagen auf der Homepage des Bundesamtes für Landwirtschaft www.blw.admin.ch. [Heiri Niederberger]
Das Zivilstandsamt ist nicht zuständig. Wenden Sie sich an das Kantonsgericht Nidwalden, Rathausplatz 1, 6370 Stans. Tel. 041 / 618 79 51, Fax 041 / 618 79 63 [Kantonsgericht Nidwalden]
Sind Sie im Kanton Nidwalden wohnhaft, wenden Sie sich an den Sozialdienst Nidwalden, Tel. 041 618 75 50. Allgemeine Infos zur Adoption erhalten Sie unter: Adoption von Kindern [Nadia Guerriero]
Wenden Sie sich an das Zivilstandsamt des Sterbeortes. Infobroschüre Todesfall: Broschüre Todesfall Gehe zu: Tod
Sind Sie im Kanton Nidwalden wohnhaft, wenden Sie sich an das Amt für Justiz, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans. Tel. 041 / 618 44 81, Fax 041 / 618 44 87, E-Mail justizamt@nw.ch
Wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams. Bei Wohnsitz im Ausland ist das Zivilstandsamt des Trauungsortes zuständig Gehe zu: Heirat in der Schweiz |