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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Direktzahlungen: Wie wird der Rindviehbestand für die Direktzahlungsberechtigung berücksichtigt?Nach oben
Antwort zu dieser Frage finden Sie im Dokument «Oft gestellte Fragen zu TVD und Direktzahlungen». [Heiri Niederberger]
Direktzahlungen: Wo finde ich Zugriff zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen?Nach oben
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind auf unserer Homepage unter den Dienstleistungen Direktzahlungen, Sömmerungsbeiträge sowie Ökologie in der Landwirtschaft zu finden.
Im Weiteren finden Sie alle direktzahlungsrelevanten Rechtsgrundlagen auf der Homepage des Bundesamtes für Landwirtschaft www.blw.admin.ch. [Heiri Niederberger]
Was ist zu tun, wenn ich die Scheidung einreichen möchte?Nach oben
Das Zivilstandsamt ist nicht zuständig. Wenden Sie sich an das Kantonsgericht Nidwalden, Rathausplatz 1, 6370 Stans. Tel. 041 / 618 79 51, Fax 041 / 618 79 63 [Kantonsgericht Nidwalden]
Was ist zu tun, wenn ich ein Kind adoptieren möchte?Nach oben
Sind Sie im Kanton Nidwalden wohnhaft, wenden Sie sich an den Sozialdienst Nidwalden, Tel. 041 618 75 50.

Allgemeine Infos zur Adoption erhalten Sie unter: Adoption von Kindern [Nadia Guerriero]
Was ist zu tun, wenn ich einen Todesfall melden muss?Nach oben
Wenden Sie sich an das Zivilstandsamt des Sterbeortes.
Infobroschüre Todesfall: Broschüre Todesfall

Gehe zu: Tod
Was ist zu tun, wenn ich das Schweizer Bürgerrecht erwerben möchte?Nach oben
Sind Sie im Kanton Nidwalden wohnhaft, wenden Sie sich an das Amt für Justiz, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans. Tel. 041 / 618 44 81, Fax 041 / 618 44 87, E-Mail justizamt@nw.ch
Was ist zu tun wenn wir im Ausland heiraten möchten?Nach oben
Was ist zu tun wenn wir in der Schweiz heiraten möchten?Nach oben
Wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams. Bei Wohnsitz im Ausland ist das Zivilstandsamt des Trauungsortes zuständig

Gehe zu: Heirat in der Schweiz