Personalamt
Das Personalamt ist allgemeine Stabsstelle des Regierungsrates für Personalfragen. Es erarbeitet zuhanden der zuständigen Instanzen fachliche Entscheidungsgrundlagen in Personal- und allgemeinen Organisationsfragen. Dazu gehören umfassende Dienstleistungen, insbesondere Personalrekrutierung, Beratung und Betreuung sowie bedürfnisorientierte Bildungsmassnahmen. Im Weiteren erarbeitet das Personalamt sämtliche rechtlichen und sachlichen Grundlagen für die Personalführung (Personalpolitik, Funktionsbewertungen, Lohnfestlegung, Personallisten und -statistiken) und sorgt für deren Umsetzung.