Kantonsarzt
Der Kantonsarzt unterstützt die Gesundheits- und Sozialdirektion bei sämtlichen humanmedizinischen Fragen, erteilt die Kostengutsprachen bei den ausserkantonalen Hospitalisationen, führt Massnahmen zur Sicherung der Gesundheitsförderung und Prävention der Bevölkerung durch, ergreift vorbeugende Massnahmen gegen ansteckende und andere schwere Krankheiten, führt Impfaktionen durch, organisiert den schulmedizinischen Dienst und ist für die Gerichtsmedizin zuständig. Die Führung der mobilen Sanitätshilfsstelle (integriert im Koordinierten Sanitätsdienst KSD) obliegt ebenfalls dem Kantonsarzt.