
Denkmalpflege
Gehört zur Direktion: Bildungsdirektion
Die kantonale Fachstelle für Denkmalpflege ist die Fachstelle im Sinne von Art. 25 NGH. Sie besorgt die laufenden Geschäfte der Denkmalpflege. Der Kanton und die Gemeinden sorgen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dafür, dass Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Kulturdenkmäler geschont und, wo das öffentliche Interesse an ihren überwiegt, ungeschmälert erhalten bleiben. Die Unterschutzstellung erfolgt von Amtes wegen oder auf Antrag. Antragsberechtigt sind die Kommission für Denkmalpflege, die Fachstelle für Denkmalpflege, die Gemeinden, die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Art. 46 des Denkmalschutzgesetzes (NG 322.2). Ist ein schutzwürdiges Objekt in seinem Fortbestand unmittelbar bedroht, kann die zuständige Direktion vorsorgliche Schutzmassnahmen verfügen.
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