Baugesuchsformular / Nutzungsvereinbarung Erdbebensicherheit

Alle Baugesuche sind mit dem offiziellen Baugesuchsformular und den Beilagen laut § 77 ff Bauverordnung bei der entsprechenden Gemeinde einzureichen.
Der Gemeinderat legt in einer Richtlinie die Anzahl der einzureichenden Exemplare des Baugesuches fest. Dem Baugesuch sind in der vom Gemeinderat verlangten Anzahl beizulegen:
- aktueller Grundbuchauszug betreffend das Baugrundstück;
- aktueller Situationsplan, in dem der geplante Bau, die bestehenden Nachbargebäude, die Grundstücksgrenzen, sämtliche Abstände und Baulinien, die Abstellflächen für Fahrzeuge sowie die Spielplätze und anderen Freizeitanlagen eingezeichnet und vermasst sind;
- Nachweis über die rechtliche Sicherung der Zufahrt, sofern das Baugrundstück nicht an einer öffentlichen Strasse liegt;
- Grundrisse aller Geschosse im Massstab von 1:100 oder 1:50 mit vollständigen, vermassten Angaben über Geschosshöhen, Gebäude- und Firsthöhen in Metern über Meer; Aussenmassen, Stockwerk- und lichte Raumhöhen, Zweckbestimmung der einzelnen Räume, Dachkonstruktionen, Fensterfläche und Bodenfläche pro Raum, Feuerstellen, Kamine und Tankanlagen, den bestehenden und geplanten Terrainverlauf mit den wichtigsten Höhenkoten sowie die Umgebungsgestaltung;
- detaillierte Berechnung der Bauziffern mit Grundriss-Schemata;
- die vorhandenen und geplanten Leitungen und Anschlüsse betreffend die Ver- und Entsorgung, einschliesslich Vermessung, Höhenkoten und Gefällsangaben;
- vollständig ausgefüllte Formulare für Sonderbewilligungen (Feuerpolizei, Umwelt-, Lärm- und Gewässerschutz, Zivilschutz usw.) mit den erforderlichen Plänen.
Der Gemeinderat kann jederzeit weitere Beilagen, (Pläne, Fotografien oder Fotomontagen, Modelle usw.) und Angaben (Bodenuntersuchungen usw.) verlangen, soweit dies für die Beurteilung des Baugesuches notwendig ist.
Folgende Farben sind bei Um- und Erweiterungsbauten sowie bei Projektänderungen für Bauteile in den Plänen zu verwenden:
- für bestehende: schwarz oder grau;
- für neue: rot;
- für abzubrechende: gelb.
Sämtliche Beilagen sind zu datieren und die Pläne sind mit einer Plannummer zu versehen. Baugesuchsformulare, Pläne und Beilagen sind vom Bauherrn, vom Planverfasser und vom Grundeigentümer zu unterzeichnen.