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Wildruhegebiete im Kanton Nidwalden

Zuständiges Departement:Justiz- und Sicherheitsdirektion
Zuständige Amtsstelle:Jagd / Fischerei

Wildruhegebiet im Kanton Nidwalden

Was sind Wildruhegebiete

Es sind abgegrenzte Gebiete, die während bestimmten Jahreszeiten durch Freizeitaktivitäten nicht genutzt werden dürfen. Sie liegen möglichst nahe bei intensiv genutzten Gebieten. In den letzten Jahrzehnten hat die Intensität der Nutzung durch Freizeitaktivitäten stetig zugenommen und auch das Spektrum wurde ständig erweitert. Neben dem traditionellen Wandern oder Skilanglauf haben Gleitschirmfliegen, Freerider, Mountainbike oder das Schneeschuhlaufen immer mehr Anhänger gefunden. Die Ausscheidung von Wildruhezonen ist ein Lenkungsinstrument als Antwort auf diese Entwicklung.

Wieso Wildruhegebiete

Da steht nun der Schneesportler zuoberst auf dem Gipfel. Der Neuschnee, der über Nacht die vielen Tannen und die gesamte Landschaft überdeckt hat, glitzert in der Morgensonne. Der Drang, mit dem Brett oder Ski quer durch die Landschaft zu „powdern“, ist riesig. Doch Achtung: Fegt man wie wild neben den Pisten, so riskiert man nicht nur das eigene Leben, nein – man stört die Lebenswelt der unterschiedlichsten Tiere! Nicht nur die schnellen Freerider, auch Schneeschuhläufer, Tourenskifahrer, Gleitschirmflieger oder einfache Spaziergänger machen das Leben vieler Wildtiere zur Qual. Hält man sich jedoch an einige Regeln, so kann man bereits viel für das optimale Zusammenspiel zwischen Natur und Mensch tun.

Zweck

Die Wildruhegebiete haben den Zweck, wichtige Lebensräume von wildlebenden Säugetieren und Vögeln, insbesondere Wintereinstandsgebiete, vor Störungen ausreichend zu schützen. Wildruhe-zonen funktionieren durch eine räumliche und zeitliche Trennung der Aktivitäten von Mensch und Tier.

Energieverbrauch der Wildtiere

Die Wildtiere leben im Winter von ihren Energiereserven und müssen haushälterisch mit ihnen umgehen, das vorhandene Nahrungsangebot reicht nicht zum Überleben. Auf der Flucht durch tiefen Schnee benötigt das Schalenwild (Gämse, Steinbock, Reh und Hirsch) ein Vielfaches an Energie. Die Wildtiere fahren ihren Energiehaushalt über den Winter retour. Schnee- und Birkhühner graben sich im Schnee ein, um zu ruhen. Bei Störungen verlassen sie fluchtartig ihre „Biwakhöhlen“, verbleiben ungeschützt in der Kälte und müssen neue Verstecke graben. Ein stark erhöhter Energieverbrauch ist die Folge. Wiederholte Flucht kann zur Schwächung der Wildtiere, zur Störung des Paarungsverhaltens und zum Tod durch Erschöpfung führen.

Karten der Wildruhegebiete nach Gemeinden

BeckenriedGebiete 5 und 10
DallenwilGebiete 9 und 12
EmmettenGebiete 3, 4 und 8
HergiswilGebiete 1 und 2
OberdorfGebiet 6
Wolfenschiessen ArvigratGebiet 12
Wolfenschiessen HuetstockGebiet 13
Wolfenschiessen BrisenGebiet 7 und 11
 

Hier gelangen Sie zu den relevanten Gesetzestexten:


DokumenteBeckenried (pdf, 6711.5 kB)
Dallenwil (pdf, 7344.8 kB)
Emmetten (pdf, 7926.5 kB)
Hergiswil (pdf, 2876.6 kB)
Oberdorf (pdf, 5132.3 kB)
Wolfenschiessen Arvigrat (pdf, 5017.8 kB)
Wolfenschiessen Brisen.pdf (pdf, 7128.1 kB)
Wolfenschiessen Huetstock (pdf, 5913.5 kB)

Verantwortlich Telefon
Bieri, Fabian 041 620 27 10

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