Der
Bund ist auf der Suche nach geeigneten Standorten für die sichere Lagerung
radioaktiver Abfälle. Radioaktive Abfälle fallen bei der Stromgewinnung, dem Rückbau von Kernanlagen sowie in Medizin, Industrie und Forschung an. Das
Eidgenössische Kernenergiegesetz (KEG) schreibt vor, dass die in der Schweiz entstehenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich im Inland entsorgt werden müssen.
Der
Sachplan geologische Tiefenlager legt dabei Verfahren und Kriterien fest, nach denen Standorte für geologische Tiefenlager in der Schweiz ausgewählt werden. Die Federführung des Verfahrens liegt beim
Bundesamt für Energie (BFE).
Die Nidwaldner Bevölkerung hat sich in vier Urnengängen (1988, 1995, 2002, 2011) deutlich gegen ein geologisches Tiefenlager im Wellenberg ausgesprochen. Diese Volksentscheide sind von den Bundesinstanzen zu respektieren. Der
Nidwaldner Regierungsrat setzt alle demokratischen und rechtlichen Mittel ein, damit der Wellenberg aus der Liste der möglichen Standorte entfernt wird.
Trotz der deutlich ablehnenden Haltung setzt sich der Kanton Nidwalden für einen transparenten und fairen Sachplanungsprozess ein. Der Kanton Nidwalden koordiniert das Verfahren bezüglich der potenziellen Standortregion Wellenberg und unterstützt die beteiligten Gemeinden, eine regional abgestimmte Position zu entwickeln.
Der Kanton vertritt seine Interessen mit Nachdruck und unterstützt die betroffenen Gemeinden in ihren Bemühungen. Der Regierungsrat hat Vertretungen in die verschiedenen Koordinationsgremien des Bundes delegiert. Diese nehmen eine Kontrollfunktion wahr. Auch sorgen sie dafür, dass die Nidwaldner Bevölkerung stets über das laufende Verfahren informiert ist und die Anliegen der Bevölkerung eingebracht werden können.